Lehrveranstaltungsanmeldephasen
Hinweis:
In allen Anmeldephasen sind auch Abmeldungen möglich!
Allgemeine Informationen zu den Anmeldephasen
Lehrveranstaltungsanmeldephasen
Für die Lehrveranstaltungsanmeldung gibt es in jedem Semester festgelegte Anmeldephasen, die unter dem Menüpunkt Lehrveranstaltungsanmeldephasen sowie durch Plakate, Flyer und einer Systemnachricht in JOGU-StINe rechtzeitig bekannt gegeben werden.
Für einige Studiengänge gelten abweichende Anmeldephasen. Eine Auflistung aller Ausnahmen finden Sie ebenfalls im Bereich Lehrveranstaltungsanmeldephasen. Erkundigen Sie sich darüber hinaus bitte immer auch direkt bei dem für Sie zuständigen Studienbüro.
An der JGU gibt es drei verschiedene Anmeldephasen:
Allgemeine Hauptanmeldephase
Diese Phase ist für bereits immatrikulierte Studierende vorgesehen und findet immer in den letzten drei Wochen der Vorlesungszeit des vorangehenden Semesters statt. Wann genau Sie sich innerhalb dieser Anmeldephase anmelden, spielt für die Platzvergabe keine Rolle, denn diese erfolgt erst nach dem Ende der Phase.
Zweite Anmeldephase
Diese Phase findet in der letzten Woche der vorlesungsfreien Zeit - in der sogenannten Einführungswoche - vor Semesterbeginn statt und ist in erster Linie für Erstsemester und Fach- bzw. Hochschulwechsler vorgesehen. Aber auch bereits immatrikulierte Studierende können diese Phase nutzen. Auch in dieser zweiten Anmeldephase werden die Plätze erst am Ende vergeben, sodass Sie sich innerhalb des gesetzten Zeitraums an- bzw. abmelden können, wann Sie möchten.
Dritte Anmeldephase (Restplatzvergabe)
Die dritte und letzte Anmeldephase in einem Semester ist die sogenannte Restplatzvergabe. In dieser Zeit werden die übrig gebliebenen Plätze vergeben. Der Unterschied zu den beiden ersten Anmeldephasen besteht darin, dass hier die Plätze nicht nach Ablauf der Anmeldephase vergeben werden, sondern währenddessen. Hier gilt also das Prinzip "first come, first served".
Hinweis:
Damit Sie die Planung Ihres Semesters vorbereiten können, wird das Vorlesungsverzeichnis Anfang Januar (Sommersemester) und Anfang Juni (Wintersemester) veröffentlicht.
Kriterien der Platzvergabe
Während Vorlesungen grundsätzlich nicht zulassungsbeschränkt sind, werden die Plätze in Veranstaltungen mit begrenzten Teilnehmerzahlen nach den Prinzipien vergeben, die in der Senatsrichtlinie der JGU festgelegt wurden. Dabei spielen etwa die Zahl der Wartesemester oder die Frage, ob es sich für den/die Studierenden um eine Pflichtveranstaltung handelt, eine Rolle.
Die Studienbüros haben über die Senatsrichtlinie hinaus die Möglichkeit, die Platzvergabe in zulassungsbeschränkten Lehrveranstaltungen durch Kontingentierung und Priorisierung noch detaillierter zu steuern.
Bei der Kontingentierung wird festgelegt, in welchem Verhältnis die verfügbaren Plätze vergeben werden. Die Plätze einer Einführungsveranstaltung könnten beispielsweise zu 80 Prozent für Studierende im ersten und zweiten Fachsemester reserviert werden. In einem Hauptseminar könnten dann umgekehrt entsprechend 80 Prozent der Plätze für Studierende eines höheren Fachsemesters freigehalten werden.
Noch genauer kann die Platzvergabe über die Priorisierung gesteuert werden. Dabei wird festgelegt, wie die Plätze innerhalb der verschiedenen Kontingente verteilt werden. Für das angeführte Beispiel könnte dies bedeuten, dass bei einer Einführungsveranstaltung Studierende im zweiten Semester gegenüber Erstsemestern bevorzugt werden.
Ob und wie eine Lehrveranstaltung vom jeweiligen Studienbüro kontingentiert und/oder priorisiert wurde, können Sie bei der Lehrveranstaltungsanmeldung einsehen. Sollten Sie Rückfragen zur Gestaltung dieser Kontingente und Priorisierungen haben, wenden Sie sich bitte an das jeweilige Studienbüro.
Hinweis:
Bei zulassungsbeschränkten Veranstaltungen wird Ihnen bei der Anmeldung die maximale Teilnehmerzahl angezeigt. Da in einigen Veranstaltungen eine bestimmte Zahl an Plätzen speziell für Studierende im ersten Fachsemester vorgesehen ist, kann es dazu kommen, dass die maximale Teilnehmerzahl zwischen der Hauptanmeldephase und der zweiten Anmeldephase durch das zuständige Studienbüro entsprechend erhöht wird.
Prüfungsanmeldephasen
Wenn Sie im Rahmen einer Lehrveranstaltung oder eines Moduls eine Prüfung absolvieren möchten, müssen Sie sich für diese Prüfung in der Prüfungsanmeldephase explizit anmelden.
Die zweiwöchigen Anmeldephasen für Prüfungen finden in der Regel sechs Wochen nach Vorlesungsbeginn statt. Die aktuellen Termine werden frühzeitig sowohl unter Prüfungsanmeldephasen als auch durch Plakate und Flyer auf dem Campus veröffentlicht.
Wie bei den Lehrveranstaltungsanmeldephasen kommt es auch bei den Prüfungsanmeldephasen zu fächerspezifischen Abweichungen. Bitte erkundigen Sie sich deswegen immer auch bei Ihrem Studienbüro, welche Fristen für Ihren Studiengang gelten. Eine Liste aller Abweichungen von der allgemeinen Anmeldephase finden Sie ebenfalls im Bereich Prüfungsanmeldephasen.
Hinweis:
Die Psychotherapeutische Beratungsstelle der JGU Mainz hat einen frei zugänglichen und anonym nutzbaren Online-Kurs zur Bewältigung von Prüfungsängsten entwickelt. Der Kurs ist ein Angebot an alle Studierenden der JGU, die ihre Prüfungsängste selbstständig überwinden und so ihre Prüfungskompetenz verbessern möchten.
Nähere Informationen zum Online-Kurs finden Sie unter "Prüfungsangst Bewältigen Online" und im dazugehörigen Infofilm: